Brainstorming SituationsanalyseDemokratie leben!Demokratiefest 2024

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Großprojekte

Förderbedingungen

Grundlage der Förderung durch das Bundesprogramm Demokratie leben! und das Thüringer Landesprogramm Denk bunt sind ist die aktuelle Förderrichtlinie. Dementsprechend müssen Antragsteller*innen bei Beantragung ihre Gemeinnützigkeit durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts nachweisen. Um die Beantragung von Projektmitteln zweckentsprechend zu gestalten, ist der geschriebene, aber noch nicht gestellte Antrag zunächst in einem Beratungsgespräch mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle zu besprechen. Diese Prüfung ist obligatorisch, um dem Beirat für Demokratie einen grundsätzlich bewilligungsfähigen Antrag vorlegen zu können. Ein Antrag ohne vorherige Prüfung und Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie ist nicht förderfähig. Lassen Sie uns den Antrag bitte vor der Beratung via E-Mail zukommen.

 

Bei Anträgen ab einer Fördersumme von 5000 € ist der*die Antragsteller*in außerdem verpflichtet, den Antrag in der entsprechenden Sitzung des Beirats für Demokratie vorzustellen, um gefördert werden zu können. Der Sinn ist, den Mitgliedern zu ermöglichen, direkte Rückfragen zu stellen. Betrachten Sie dies als Chance Ihren Antrag noch einmal zu präsentieren!

Förderschwerpunkte

Die Förderschwerpunkte werden in der Demokratiekonferenz durch die Mitglieder des Beirats für Demokratie für das laufende Förderjahr anhand von lokalen Bedarfen festgelegt. Anträge, die Themen der Förderschwerpunkte aufgreifen, sind von besonderem Interesse und werden bei gleicher Antragsqualität gegenüber anderen Anträgen bevorzugt behandelt. 

 

Bei seiner ersten Sitzung im Jahre 2026 hat der Beirat für Demokratie als Förderschwerpunkt für aktuelle Förderjahr 2026 bestimmt, dass vorzugsweise Projekte mit den Förderschwerpunkten:

  • hauptamtliche Akteur*innen im weiteren Sinne (Pädagog*innen, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen etc.)

  • im Handlungsfeld "Demokratieförderung"

bewilligt werden sollen.

 

Bei Fragen zur Beantragung wenden Sie sich bitte an die externe Koordinierungs- und Fachstelle.